Wassermangel und Hitzeschäden in der bayerischen Teichwirtschaft

Die Folgen der Trockenheit im Zusammenhang mit der Teichwirtschaft sind bereits in den vergangenen Jahren immer wieder ein Thema gewesen. Daher wurde bereits vergangenes Jahr allgemeingültig geregelt, dass eine vorzeitige Abfischung bei den KULAP-Maßnahmen im Zuge der Trockenheit als Fall höherer Gewalt gewertet werden kann. Bei Nichteinhaltung von Förderverpflichtungen im Fall höherer Gewalt/außergewöhnlicher Umstände kann die Zuwendung für die betroffene Maßnahme gewährt werden, wenn die Kosten oder Einkommensverluste durch die Verpflichtung bereits vor Eintritt der höheren Gewalt /außergewöhnlichen Umstände zum Teil bzw. vollumfänglich entstanden sind, was zum jetzigen Zeitpunkt, aufgrund der Trockenheit, bei den KULAP-Maßnahmen gegeben ist.

 Sollte z. B. infolge der Notabfischung die zur Überwinterung vorgesehenen Fische umgesetzt werden müssen und dadurch die KULAP-Besatzobergrenzen überschritten werden, stellt dies im Zusammenhang mit der Anzeige des Fall höheren Gewalt keinen Auflagenverstoß dar. Gleiches gilt, wenn Fische vor erreichen des vorgeschriebenen Abfischungszeitraums notabgefischt werden. 

Werden die Fische abgefischt bzw. umgesetzt, muss der Antragsteller dies jedoch unverzüglich dem AELF mitteilen. In iBALIS hat der Teichwirt hierfür die Möglichkeit den Haken „Notabfischung“ zu wählen. Durch das setzen des Hakens darf z. B. das Abfischen der Teiche vor dem eigentlichen Abfischdatum erfolgen oder Fische in andere Teiche umgesetzt und werden, auch wenn dort dann die maximale Besatzdichte überschritten wird. Die 5 Tagefrist zur Meldung an das AELF findet bei der Notabfischung keine Anwendung.

Achtung!: Erfolgt das setzen des Hakens in iBALIS nicht oder nicht unverzüglich, kann keine Ausnahme von den Förderverpflichtungen gewährt werden. Werden maximale Besatzdichten durch das Umsetzen von Fischen überschritten, sollte das zuständige AELF hierüber zusätzlich informiert werden, um Missverständnis bzgl. der Förderbarkeit im nächsten Jahr unmittelbar auszuschließen.

Nähere Informationen erhalten die betroffenen Teichwirtschaftsbetriebe bei ihrem zuständigen AELF. Wir empfehlen, bei sich erstmalig abzeichnenden Problemen wegen der Trockenheit vorsorglich Kontakt mit dem AELF aufzunehmen und das Vorgehen mit den dortigen Kolleginnen und Kollegen einmal exemplarisch zu besprechen, um Fehlern und Missverständnissen vorzubeugen.